Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 16 A 249/92 .A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11752
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 16 A 249/92 .A (https://dejure.org/1992,11752)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.1992 - 16 A 249/92 .A (https://dejure.org/1992,11752)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 16 A 249/92 .A (https://dejure.org/1992,11752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Syrischer Staatsangehöriger; Kurdisches Volk; KPD; Asylantrag; Exilpolitische Aktivitäten; Politische Verfolgung; Regimefeindliche Aktivitäten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

    vgl. etwa: OVG NW, Beschluß vom 21. Mai 1992 - 16 A 249/92.A -.

    Die auf die Teilnahme an dieser erlaubten Veranstaltung nach Darstellung des Vormundes der Klägerinnen gegenüber der Klägerin zu 1. erfolgte Sanktion, wie Schläge und der Aussschluß von der Schule für eine Woche, stellt sich im Gesamtkontext der bis zu dem vorgenannten Beschluß vom 21. Mai 1992 - 16 A 249/92.A - verwerteten Erkenntnisse als schlichter, dem syrischen Staat nicht zuzurechnender Amtswalterexzess dar.

    Die Gefahr einer unmittelbar staatlichen Verfolgung in alleiniger Anknüpfung an die kurdische Volkszugehörigkeit der politisch unauffälligen Klägerinnen ist auch für die absehbare Zukunft auszuschließen; an der der damaligen Einschätzung, vgl. etwa: OVG NW, Beschluß vom 21. Mai 1992, a.a.O., zugrundeliegenden tatsächlichen Situation hat sich nach allen zwischenzeitlich veröffentlichten Erkenntnissen bis heute nichts geändert, vgl. Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 16. Januar 1998 und vom 10. Januar 1991; Auswärtiges Amt, Auskünfte vom 23. Oktober 1997 an VG Ansbach und vom 15. August 1991 an VG Köln; Deutsches Orient-Institut, Stellungnahmen vom 20. Dezember 1996 an VG Koblenz und vom 24. Juli 1991 an VG Köln; ai, Stellungnahmen vom 3. Dezember 1996 an VG Ansbach und vom 22. Oktober 1993 an VG Ansbach, so daß angesichts dieser über Jahre stabilen Entwicklung eine grundlegende Änderung nicht zu erwarten ist.

    Allein die Asylantragstellung in Verbindung mit dem mehrjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, d.h. ohne Anreicherung durch eine zur Kenntnis der syrischen Sicherheitsorgane gelangte oppositionelle Tätigkeit - die im vorliegenden Fall nicht gegeben ist -, führten schon in der Vergangenheit nicht zur staatlichen Verfolgung, vgl. OVG NW, Beschluß vom 21. Mai 1992, a.a.O.;.

    vgl. etwa: OVG NW, Beschluß vom 27. Januar 1993 - 16 A 4014/92.A; Urteil vom 25. Juni 1992 - 16 A 1334/91.A - Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - 16 A 859, 867 und 868 /92. A; Beschluß vom 21. Mai 1992, a.a.O., und die nachfolgenden Erkenntnisse: Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 16. Januar 1998 und vom 10. Januar 1991; Auswärtiges Amt, Stellungnahmen vom 15. Mai 1995 an VG Stuttgart und vom 19. Januar 1993 an VG Schleswig; ai, Stellungnahmen vom 13. April 1995 an VG Koblenz und vom 25. Mai 1993 an VG Ansbach; SWP, Stellungnahme vom 7. März 1993 an VG Schleswig.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - A 2 S 28/98

    Syrien: keine Gruppenverfolgung syrisch-orthodoxer Christen; zur Einschätzung der

    - und OVG Münster, Beschluß vom 21.5.1992 - 16 A 249/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - A 16 S 232/92

    Syrien: Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 Abs 1 wegen Asylbeantragung iVm

    Die Stellung eines Asylantrages als solche allein wird nicht als oppositionelle politische Betätigung angesehen und führt nach Auffassung des Auswärtigen Amtes nicht zu Verfolgungsmaßnahmen (vgl. hierzu die bisher erwähnten Lageberichte sowie zuletzt den vom 8.1.1993; so auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.8.1986 - A 12 S 150/84 und OVG Münster, Beschluß vom 21.5.1992 - 16 A 249/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - A 16 S 282/93

    Asylrecht: Verfolgung von Palästinensern und syrischen Staatsangehörigen -

    Die Stellung eines Asylantrages als solche allein wird nicht als oppositionelle politische Betätigung angesehen und führt nach Auffassung des Auswärtigen Amtes nicht zu Verfolgungsmaßnahmen (vgl. hierzu die bisher erwähnten Lageberichte sowie zuletzt den vom 8.1.1993; so auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.8.1986 - A 12 S 150/84 und OVG Münster, Beschluß vom 21.5.1992 - 16 A 249/92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht